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NFC am iPhone für Dritte soll billiger werden: Bundestag berät Gesetzesverschärfung

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NFC am iPhone für Dritte soll billiger werden: Bundestag berät Gesetzesverschärfung
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Apple soll die NFC-Schnittstelle am iPhone dritten Dienstleistern noch bereitwilliger öffnen. Schon jetzt ist das Unternehmen prinzipiell verpflichtet, einem Dritten Zugang zur NFC-Funktion des iPhones einzuräumen, allerdings stört sich der Gesetzgeber noch am Preis, der dafür verlangt werden kann.

Apple soll die NFC-Funktion am iPhone noch besser für Anbieter von Infrastrukturdiensten zugänglich machen. Abgeordnete des deutschen Bundestags haben zu diesem Zweck eine Überarbeitung eines Gesetzes in das Parlament eingebracht, das bereits vor Jahren verabschiedet wurde. Knackpunkt hier ist die Gebühr, die Apple von Unternehmen für den Zugriff auf die NFC-Schnittstelle verlangen kann, zitieren Zeitungsberichte Parlamentarier.

Das Gesetz spricht in diesem Zusammenhang von angemessener Vergütung, ohne dies weiter zu spezifizieren. Nun soll Apple verpflichtet werden, den Zugang kostendeckend zu gewähren, ob das allerdings zur Einführung zahlreicher neuer Nutzungsmöglichkeiten von NFC am iPhone führen wird, ist eher ungewiss.

Das „Lex Apple“ soll verschärft werden

Was hat es mit diesem Gesetz auf sich? Der Bundestag verabschiedete vor Jahren einen Gesetzentwurf, der die europäische Richtlinie gegen Geldwäsche in bundesdeutsches Recht umsetzte, wie wir in einer früheren Meldung berichtet hatten. Im Zuge dieses Gesetzes wurde auch verfügt, dass Apple die NFC-Funktion des iPhones prinzipiell Dritten öffnen muss. Vor allem Banken und Sparkassen hatten jahrelang genau hierauf gedrungen, da sie sich durch die Umsetzung von Apple Pay diskriminiert fühlten.

Allerdings erschien nach der Verabschiedung des Gesetzes keine neue Version einer Banking-App, die NFC abseits von Apple Pay auf das iPhone brachte, Apfellike.com berichtete. Ob das nun an der zu diesem Zeitpunkt bereits erfolgreich gestarteten Umsetzung von Apple Pay auch der Sparkassen oder den Gebühren lag, die Apple für die Nutzung von Apple Pay pro Transaktion verlangt, steht dahin.

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