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30%-Zwangsprovision gekippt: : Richterin schreibt Apple Öffnung der App Store-Zahlungen vor

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30%-Zwangsprovision gekippt: : Richterin schreibt Apple Öffnung der App Store-Zahlungen vor
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Apple musste heute vor Gericht eine herbe Niederlage hinnehmen: Das Unternehmen kann in Zukunft den Entwicklern nicht mehr verbieten, Kunden auf Zahlungsmöglichkeiten außerhalb des App Stores hinzuweisen. Unmittelbar nach Verkündung des Urteils ging es für die Apple-Aktie abwärts.

Der heutige Freitag brachte ein spektakuläres Urteil, das prägend für den App Store von Apple sein könnte. Die Bundesrichterin Yvonne Gonzalez Rogers erließ im Zusammenhang mit dem Prozess Apple vs. Epic eine einstweilige Anordnung, die es Apple verbietet, Entwickler daran zu hindern, Kunden auch außerhalb von iTunes ihre Käufe und Abos bezahlen zu lassen.

Apple habe mit dem App Store etwas geschaffen, das einem Monopol in weiten Teilen nahekommt, so die Richterin, wenn auch der endgültige Beweis hierfür nicht geführt werden könne.

Apple könnte noch Berufung einlegen

Diese Anordnung gilt ab Dezember. Sie geht deutlich weiter als Apples jüngst vorgeschlagener eigener Kompromiss. Dieser hatte zwar die selben Änderungen beinhaltet, sie aber nur für einige wenige Apps in Aussicht gestellt, wie wir in einer früheren Meldung berichtet hatten. Apple könnte noch gegen die Anordnung in Berufung gehen, es ist zur Stunde noch nicht klar, ob dies auch passiert.

Die Apple-Aktie geriet nach der Verkündung des Urteils deutlich unter Druck: Das Papier notierte zwischenzeitlich fast 3% leichter. Der App Store hat Apple im vergangenen Jahr rund 64 Milliarden Dollar in die Kassen gespült, die Vorstellung, dass sich hier deutliche Änderungen ergeben könnten, stößt bei Investoren verständlicherweise nicht auf Begeisterung.

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