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Nach Milliardenstrafe: Apple wirft französischer Wettbewerbsaufsicht politische Entscheidung vor

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Nach Milliardenstrafe: Apple wirft französischer Wettbewerbsaufsicht politische Entscheidung vor
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Apple wirft der französischen Wettbewerbsaufsicht vor, vor einem Jahr eine politisch motivierte Geldstrafe gegen das Unternehmen verhängt zu haben. Die Behörde sah einen Eingriff in die freie Preisgestaltung beim Verkauf von Apple-Produkten, Apples Verteidigung ist allerdings bestenfalls schwach zu nennen.

Apple hat eine Verteidigungsschrift zu einer Geldbuße vorgebracht, die vor einem Jahr von der französischen Aufsichtsbehörde Autorité de la Concurrence verhängt worden war. Die Behörde hatte Apple mit der Rekordstrafe von 1,1 Milliarden Euro belegt. Grund dafür waren Vorwürfe der Wettbewerbsmanipulation.

Diese soll Apple im Bereich des Verkaufs von Apple-Produkten durch Vertriebspartner erfolgt sein. Apple habe die Wiederverkäufer genötigt, die eigenen Preisempfehlungen für Produkte nicht zu unterbieten. Sobald Händler damit beginnen, Produkte zu deutlich niedrigeren Preisen als von Apple empfohlen zu verkaufen, werden sie nicht mehr in Großhandelsdimensionen und zu Großhandelskonditionen beliefert, so die Behörde.

Apple bringt eine seltsame Verteidigung vor

Der Vorwurf ist in der Sache nicht neu und wurde zuvor bereits in verschiedenen Märkten vorgebracht: Allerdings wählt Apple eine etwas seltsame Strategie der Verteidigung, wie die Agentur Bloomberg berichtet hatte. Danach bezeichnete Apples zuständige Anwältin die Entscheidung der Behörde als politisch motiviert. Diese habe lediglich versucht, einen sichtbaren Schlag gegen einen GAFA zu landen, das steht für die vier Unternehmen Google, Apple, Facebook und Amazon. Die Autorité de la Concurrence habe es darauf angelegt, öffentlich Handlungsfähigkeit auch gegen die Tech-Giganten aus den USA zu demonstrieren, so Apple.

Zur Sache selbst äußerte man sich nur insofern, als das Apple erklären ließ, nie den Wettbewerb beeinflusst und für faktische Preisabsprachen gesorgt zu haben. Das zuständige Pariser Berufungsgericht wird seine Entscheidung in einem Jahr fällen und sollte Apple nicht noch deutlich stichhaltigere Argumente vorlegen, dürften die Richter wenig geneigt sein, der kalifornischen Position zu folgen.

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