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Kartenkartell: Apple soll mit Kreditkartenanbietern den Wettbewerb behindert haben

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Kartenkartell: Apple soll mit Kreditkartenanbietern den Wettbewerb behindert haben
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In den Vereinigten Staaten sehen sich Apple, Visa und Mastercard einer Wettbewerbsklage gegenüber, die ihnen vorwirft, ein quasi-kartellähnliches Arrangement für Zahlungsdienstleistungen gebildet zu haben. Es wird behauptet, dass Apple zugesagt hat, keine eigene, umfassende Zahlungsinfrastruktur aufzubauen, wofür das Unternehmen im Austausch von den Kreditkartenunternehmen Provisionen für Transaktionen, die über Apple Pay abgewickelt werden, erhält.

Die neue Sammelklage, die gegen die drei Unternehmen eingereicht wurde, zielt darauf ab, ein potenziell wettbewerbswidriges Verhalten anzuprangern. Zentrale Behauptung der Ankläger ist, Apple habe sich mit Visa und später auch mit Mastercard darauf geeinigt, Apple Pay als bloße Schnittstelle für Zahlungen zu belassen, die auf den Netzwerken der Kreditkartengesellschaften abgewickelt werden, zitieren Agenturen aus der Klageschrift.

Herausforderung für neue Wettbewerber und höhere Kosten für Verbraucher

Die Ankläger argumentieren, dass durch eine solche Übereinkunft der Wettbewerb gehemmt wird, da es für potenzielle neue Anbieter schwieriger wird, in den Markt einzutreten, wodurch wiederum die Kosten für Kartenzahlungen hoch bleiben. Zudem wird Apples exklusive Kontrolle über die NFC-Technologie des iPhones als ein weiteres wettbewerbsbeschränkendes Element angeführt.

Parallelen mit anderen Abkommen

Während die Wahrheit der Anschuldigungen einer rechtlichen Prüfung bedarf, erinnern diese Behauptungen an ähnliche Arrangements, wie beispielsweise die finanzielle Vereinbarung zwischen Apple und Google bezüglich der Suchmaschinennutzung, bei der ebenfalls große Unternehmen sich auf Geschäftsbedingungen geeinigt hatten, die beiderseitig Marktanteile schützen und finanzielle Flüsse einschließen.

Ob diese neuesten Klage Substanz hat, ist noch offen, doch das von den Klägern vorgestellte Szenario erscheint nicht als unvorstellbar im Kontext früherer Geschäftspraktiken innerhalb der Branche.

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