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Bundesnetzagentur entscheidet: StreamOn ja, aber kundenfreundlicher

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Bundesnetzagentur entscheidet: StreamOn ja, aber kundenfreundlicher
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Die Telekom darf StreamOn weiter anbieten. In einigen Punkten muss das Unternehmen aber nachbessern, das entschied heute die Bundesnetzagentur. Verbraucher dürften sich freuen.

Die Tarifoption StreamOn der Deutschen Telekom, die diverse Audio- und Videodienste wie Apple Music, Spotify, Netflix und Amazon Video vom monatlich verfügbaren Datenvolumen ausnimmt, verstößt nicht grundsätzlich gegen das Prinzip der Netzneutralität, zu diesem Schluss kam die Bundesnetzagentur am vergangenen Freitag. Sie hatte die Option auf Antrag der deutschen Verbraucherschutzzentralen geprüft, selbiges geschieht noch mit der ähnlich gestrickten Option Vodafone Pass der Düsseldorfer Konkurrenz.

StreamOn: Roaming muss kommen

Auch wenn StreamOn nicht prinzipiell unzulässig ist, einige Änderungen muss die Telekom doch machen, doch die Verbraucher werden davon eher profitieren. So stört es die Regulierer, dass Videostreams pauschal auf eine niedrigere Auflösung komprimiert werden. Die US-Tochter T-Mobile US macht das bei ihrem Vorbildangebot zu StreamOn auch, um ihr Netz zu schützen, doch das gehe nicht, sagen die Wettbewerbshüter. Damit entstehe eine Ungleichbehandlung von Video- und Audioinhalten, die insbesondere kleine Wettbewerber im Unterhaltungssektor benachteiligen könnte. Auch sei es nicht in Ordnung, dass StreamOn im Inland genutzt werden könnte, im EU-roaming aber nicht. Innerhalb von zwei Wochen muss der Konzern hierzu Stellung nehmen oder die bemängelten Punkte abstellen.

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