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StreamOn für unzulässig erklärt: Das sagt die Telekom

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StreamOn für unzulässig erklärt: Das sagt die Telekom
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Die Deutsche Telekom darf StreamOn nicht mehr in der derzeitigen Form anbieten, das entschied heute das Oberverwaltungsgericht von Nordrhein-Westfalen. Der Mobilfunker versucht aber zunächst, seine Kunden zu beruhigen.

Diese Woche startete nicht gut für die Deutsche Telekom: Das Unternehmen musste vor dem OVG Nordrhein-Westfalen einen kräftigen Nackenschlag hinnehmen. Die Richter entschieden, dass StreamOn unzulässig ist, jedenfalls in seiner jetzigen Form. DAs Angebot verstoße gegen die gesetzlich garantierte Netzneutralität und das EU-Roamingabkommen, beides war bereits lange vermutet worden und auch die letzten Instanzen sahen es so.

Die Probleme

Die Videostreams werden bei aktivierter StreamOn-Option auf die Auflösung von 480P komprimiert und das gilt auch für Angebote, die nicht bei StreamOn teilnehmen. Kein diskriminierungsfreier Zugang zu den Kunden, urteilten die Richter.

Zudem ist StreamOn im EU-Ausland nicht kostenlos nutzbar. Ebenfalls unzulässig, da unvereinbar mit der EU-Roaming-Richtlinie, so das Gericht.

Telekom beschwichtigt: StreamOn bleibt aktiv

Die Bundesnetzagentur ist somit ab sofort dazu berechtigt, die Abschaltung von StreamOn anzuordnen. Wir haben bei der Behörde nachgefragt, wie die diesbezüglichen Pläne aussehen und erhielten dies zur Antwort: „Die Bundesnetzagentur hat Teilaspekte von StreamOn untersagt. StreamOn kann weiterhin angeboten werden, im Interesse der Verbraucher sind aber Anpassungen bei der Ausgestaltung notwendig. Wir werden die Anpassung des Produkts StreamOn nun zügig gegenüber der Telekom durchsetzen.“
Das deutet darauf hin, dass man StreamOn nicht abrupt den Stecker ziehen will. Auch die Telekom versuchte umgehend, die Nutzer zu beruhigen. In einer Stellungnahme hieß es, man rechne damit, dass die Behörde eine annehmbare Frist zur Erfüllung der Auflagen setzen werde. StreamOn stehe weiterhin für die Nutzer zur Verfügung, betonte der Mobilfunker.

Die Entscheidung dürfte auch für das ähnlich geartete Angebot Vodafone Pass maßgeblich sein. Wie man dort mit dem Bescheid aus Münster umgeht, wird sich noch zeigen.

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