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Digitale Geschenkkarten im Apple-Universum: Einlösen von Codes und Tipps für Schenkende

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Digitale Geschenkkarten im Apple-Universum: Einlösen von Codes und Tipps für Schenkende

Geschenkkarten für den App Store und iTunes gehören seit vielen Jahren zu den beliebtesten Geschenken in Deutschland, die man digital verschenken kann. Die Beschenkten können mit diesen Karten Apps, Musik, Filme, Serien, iCloud-Speicher oder auch Abos wie Apple Music einkaufen, ohne dass vorher beim eigenen Apple-Account eine Kreditkarte oder ein SEPA-Mandat hinterlegt werden muss. Trotz dieser scheinbaren Einfachheit gibt es aber technische und rechtliche Probleme, die beim Kauf, Verschenken und Einlösen zu beachten sind.

Technisch Funktionsweise der Apple-Geschenkkarten

Eine Apple-Geschenkkarte besteht eigentlich nur aus einem 16 stelligen alphanumerischen Code, der mit einem „X“ beginnt. Wenn dieser Code dann beim Kauf an der Kasse oder beim Online-Einkauf aktiviert wird, wird er mit einem bestimmten Guthabenbetrag verknüpft und in Apples Backend gespeichert. Bei Einlösung wird der Code dann dem Apple-Account gutgeschrieben und dort als ordnungsgemäßes Guthaben geführt. Seit 2018 gibt es hierzulande nur noch eine einheitliche Karte, die sowohl für Hardware im Apple-Store als auch für Dienste und Inhalte verwendet werden kann. Die alte Trennung zwischen iTunes-Karten und Apple-Store-Karten gibt es nicht mehr.

Wer sich online eine Karte besorgen will, wird bei autorisierten Händlern viele verschiedene Stückelungen finden, meist zwischen 15 und 100 Euro. So lässt sich z. B. Apple Guthaben kaufen, wobei der Code nach dem Bezahlvorgang per E-Mail zugestellt wird – damit ist der alte Postweg überflüssig.

Einlöseprozess auf iPhone, iPad und Mac

Das Einlösen geht direkt über den App Store oder die Systemeinstellungen. Auf iPhone und iPad öffnen die Nutzer dafür den App Store, tippen oben rechts auf ihr Profilbild und wählen „Geschenkkarte oder Code einlösen“. Die iOS-Kamera kann den aufgedruckten Code mithilfe einer speziellen Scanfunktion erkennen, alternativ besteht auch die Möglichkeit, den Code manuell einzugeben. Auf dem Mac gelangt man über den App Store in der Menüleiste unter dem Punkt „Store“ zum Menü „Code einlösen“. Nach der Bestätigung wird das neue Guthaben dem Konto gutgeschrieben und bei zukünftigen Käufen automatisch angerechnet, bevor eine hinterlegte Zahlungsmethode belastet wird. Nutzer, die die Familienfreigabe aktiviert haben, sollten beachten, dass das Guthaben nicht innerhalb der Familie geteilt werden kann. Jeder Nutzer verwaltet sein Guthaben eigenständig.

Länderbindung und Store-Region

Ein oft übersehener Punkt ist die Regionalität der Codes. Eine in Deutschland gekaufte Geschenkkarte kann ausschließlich in einem Apple-Account verwendet werden, dessen Store-Region auf Deutschland eingestellt ist. Karten aus den USA oder Österreich lassen sich in einem deutschen Account nicht einlösen. Wer eine Geschenkkarte ins Ausland verschenken möchte, muss demnach im entsprechenden Ländershop einkaufen. Diese Regelung dient der Einhaltung verschiedener steuerlicher und lizenzrechtlicher Vorgaben, da die Preise für Apps und Medieninhalte je nach Region variieren können.

Rechtliche Rahmenbedingungen in Deutschland

Für die Gültigkeit von Geschenkkarten gilt in Deutschland die allgemeine Verjährungsfrist nach § 195 BGB, die drei Jahre beträgt und mit dem Ende des Jahres beginnt, in dem die Karte ausgestellt wurde. Eine kürzere Frist, die vom Herausgeber festgelegt wurde, wurde durch mehrere gerichtliche Entscheidungen, unter anderem vom OLG München im Jahr 2007, als unzulässig erklärt. Apple weist in seinen Nutzungsbedingungen darauf hin, dass Guthaben nicht in Bargeld umgewandelt werden kann, es sei denn, die gesetzlichen Widerrufsregelungen finden Anwendung.

Bei digital gelieferten Codes ist das Widerrufsrecht nach § 356 Absatz 5 BGB nur eingeschränkt gültig. Sobald der Code aufgedeckt oder eingelöst wird, erlischt in der Regel das Widerrufsrecht. Daher sollte beim Kauf besonderer Wert auf die Seriosität des Anbieters gelegt werden, etwa durch die Überprüfung des Impressums, der Zahlungsoptionen und vorhandener Trusted-Shops-Zertifikate.

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