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Der EuGH kippt den „Privacy Shield“: Datenübertragung in die USA wird für Unternehmen komplizierter

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Der EuGH kippt den „Privacy Shield“: Datenübertragung in die USA wird für Unternehmen komplizierter
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Das oberste europäische Gericht hat das „Privacy Shield“-Abkommen heute gekippt. Es regelte die Übertragung und Verarbeitung von Daten aus EU-Ländern in die USA und sein Fall hat die Digitalwirtschaft beidseits des Atlantiks gehörig aufgerüttelt. Alternativ müssen Unternehmen in Zukunft die Datenübertragung mittels Standardvertragsklauseln regeln, das birgt jedoch zusätzlichen Aufwand.

Das war ein Paukenschlag: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute Vormittag ein Urteil in der bereits lange laufenden gerichtlichen Auseinandersetzung um den „Privacy Shield“ getroffen und die Vereinbarung für ungültig erklärt. Sie hatte die Übertragung von Daten von Bürgern aus der EU in die USA und die dortige Speicherung und Verarbeitung geregelt und war das Herzstück der Aktivität von amerikanischen Unternehmen auf dem europäischen Binnenmarkt.

Gegen „Privacy Shield“ ins Feld gezogen war der österreichische Jurist und Datenschutzaktivist Max Schrems. Er hatte die Unzulässigkeit bereits seit 2016 anhand der Praxis der Datenverarbeitung von Facebook gerichtlich feststellen lassen wollen. Dies ist nicht der erste Datenschutzvertrag zwischen Europa und den USA, der von europäischen Gerichten kassiert wird.

Datenübertragung könnte Unternehmen in Zukunft mehr Mühe bereiten

Bereits zuvor war das Vorläufer-Abkommen, die sogenannte Safe-Harbor-Vereinbarung, ebenfalls vor europäischen Gerichten gestorben. Nun gibt es kein alpgemeingültiges Abkommen zur Nutzung transatlantischer Daten mehr und das hat Folgen für die Wirtschaft. Diese muss sich jetzt mit sogenannten Standardvertragsklauseln behelfen, die die Datenübertragung regeln. Diese abzufassen, bedeutet jedoch einen teils erheblichen Mehraufwand für Unternehmen, monierten denn auch umgehend Vertreter verschiedener Wirtschaftsverbände.

Die EU-Kommission indes hatte bereits mit einem negativen Urteil der Richter gerechnet, wie sie bereits Mittwoch im Gespräch mit dem Handelsblatt durchblicken ließ. Daher habe man schon zuvor Gespräche mit dem amerikanischen Wirtschaftsminister geführt, um die Auswirkungen der Entscheidung so klein wie möglich zu halten. wie erfolgreich diese Vorkehrungen waren, wird sich in den nächsten Wochen zeigen.

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