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Bundeskartellamt verpflichtet Facebook, Daten verschiedener Dienste nicht zusammenzuführen

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Bundeskartellamt verpflichtet Facebook, Daten verschiedener Dienste nicht zusammenzuführen
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Facebook soll damit aufhören, Daten der Nutzer seiner verschiedenen Dienste zusammenzuführen, das hat das Bundeskartellamt verfügt. doch der Zuckerberg-Konzern will die Entscheidung anfechten und legt Beschwerde ein.

Es hat insgesamt drei Jahre gedauert, bis das Bundeskartellamt seine ausgedehnte Untersuchung zu den Geschäftspraktiken von Facebook abgeschlossen hat. Das Ergebnis ist: Das Unternehmen muss künftig darauf verzichten, die Daten der Nutzer von WhatsApp, Instagram und anderer Facebook-Dienste zusammenzuführen und daraus weitere Folgerungen zu ziehen, sofern der Nutzer diesem Vorgehen nicht zugestimmt hat. Facebook habe in Deutschland inzwischen eine marktbeherrschende Stellung, so die Behörde, was ihr erlaubt, diese Maßnahmen anzuordnen. Protestee von Datenschützern ob der gemeinsamen Nutzung von Daten der Nutzer von WhatsApp und Facebook hatte es früher schon gegeben. Das Unternehmen musste im Zuge der europäischen Datenschutzgrundverordnung bereits verschiedentlich nachjustieren.

Facebook gibt nicht nach

Das Bundeskartellamt kann bei Zuwiderhandlung Zwangsgelder in Höhe von bis zu zehn Millionen Euro verhängen, doch die Entscheidung der Wettbewerbshüter ist noch nicht rechtskräftig. Facebook hat umgehend erklärt, keine marktbeherrschende Position auszuüben und Beschwerde einzulegen. Bleibt das auch in letzter Instanz erfolglos – das herauszufinden dürfte aber einige Zeit dauern – so bleiben Facebook von heute an gerechnet noch vier Monate, ein Konzept für die Trennung der Daten der Nutzer aufzustellen. In einem Jahr muss dann allen Forderungen entsprochen worden sein.

Die Politik reagierte parteiübergreifend wenig überraschend positiv auf die Entscheidung der Behörde.

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