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Vergleich im Taschenkontrollenprozess: Richter ist größtenteils einverstanden

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Vergleich im Taschenkontrollenprozess: Richter ist größtenteils einverstanden
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Der Vergleich zwischen Apple und den Urhebern einer Sammelklage im Fall der Taschenkontrollen im Apple Store wurde genehmigt, wenigstens zum größten Teil. Das bedeutet eine millionenschwere Rückzahlung an tausende aktuelle und ehemalige Mitarbeiter Apples, die durch die regelmäßigen Untersuchungen teilweise täglich viel Zeit verloren haben.

Apple und die Autoren einer Sammelklage hatten sich bereits vor einigen Wochen miteinander verglichen, damit ging ein jahrelang laufender Prozessmarathon zu Ende, wie wir in dieser Meldung berichtet hatten. Hintergrund waren Taschenkontrollen, die Apple in seiner Retail-Sparte durchführen ließ. Diese arteten teilweise in eine regelrechte Feierabendbremse aus. Bis zu einer Dreiviertel Stunde mussten die Beschäftigten oft noch nach ihrer Schicht im Store verbringen.

Diese Kontrollen führte Apple zwischen den Jahren 2009 und 2015 in vielen amerikanischen Apple Retail Stores durch, das Unternehmen ließ regelmäßig verlauten, nur auf diese Weise den Diebstahl hochwertiger Produkte durch seine eigenen Mitarbeiter verhindern zu können, ein an sich schon fragwürdiges Statement.

Vergleich findet größtenteils Zustimmung des Richters

Apple und die Kläger hatten sich nun auf einen Vergleich geeinigt, der eine Rückzahlung in Höhe von knapp 30 Millionen Dollar an rund 17.000 aktuelle und ehemalige Mitarbeiter Apples vorsieht, denn die Kläger sehen die verlorenen Stunden in der Schlange als unbezahlte Arbeitszeit und bekamen Recht.

Der zuständige Richter setzte nun seine Unterschrift unter den Vergleich, ohne die er nicht in Kraft treten kann, ordnete aber einige Nachbesserungen an. Diese beziehen sich unter anderem auf einen vereinfachten Austritt aus der Sammelklage, die etwa auch auf elektronischem Weg möglich sein muss. Sofern die Nachbesserungen wie verlangt erfolgen, kann der Vergleich am 07. Juli endgültig genehmigt werden, wie aus der Anordnung hervorgeht.

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