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Reparieren statt wegwerfen: EU-Parlament entwirft Vorschläge für längeres Smartphoneleben

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Reparieren statt wegwerfen: EU-Parlament entwirft Vorschläge für längeres Smartphoneleben
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Elektrogeräte sollen im europäischen Binnenmarkt in Zukunft länger genutzt und bei Schaden repariert werden können, das sieht eine Entschließung des EU-Parlaments vor. Darin sollen die Hersteller auch zur Lieferung von Ersatzteilen zu verhältnismäßigen Preisen sowie Software-Updates für den gesamten Lebenszyklus eines Produkts verpflichtet werden. Die Umsetzung dürfte allerdings noch Jahre auf sich warten lassen.

Das Recht auf Reparierbarkeit ist endgültig in der politischen Realität angekommen: Nicht nur in Europa werden hier schon seit Jahren Änderungen gefordert, auch im Consumertechnik-Mutterland USA ist inzwischen eine starke politische Strömung für ein Recht auf Reparierbarkeit auszumachen. Eine neue Entschließung des EU-Parlaments skizziert, wie die Entwicklung im europäischen Binnenmarkt aussehen könnte: Danach müssen Hersteller all ihren verkauften Produkten eine kostenlose Dokumentation beilegen, aus der die Reparaturmöglichkeiten des Produkts zu entnehmen sind. Diese muss auch aufführen, welche Defekte bei dem fraglichen Produkt gehäuft auftreten und wie diese zu beheben sind.
Alle für eine fachgerechte Reparatur benötigten Komponenten müssen für den gesamten Lebenszyklus des Produkts zu Preisen, die in einem vernünftigen Verhältnis zum Neuwert des Produkts stehen, zur Verfügung stehen.

Ein langer Weg zum EU-Recht

Ferner müssen auch Software-Updates, die erforderlich sind, um die Sicherheit eines Produkts zu gewährleisten, für den gesamten Lebenszyklus eines Produkts bereitgestellt werden. Dieser Lebenszyklus soll anhand von realistischen Schätzungen über die Haltbarkeit des Produkts festgesetzt werden. Diese Frist läuft, nachdem die letzten Exemplare eines Produkts in den Verkauf gegangen sind.

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Bei dem vorliegenden Papier handelt es sich indes um eine Entschließung des EU-Parlaments, die auf maximalen Forderungen basiert. Sie fordert die EU-Kommission damit dazu auf, einen Entwurf für eine EU-Richtlinie- oder Verordnung zu erarbeiten. Diese wird im Anschluss im EU-Parlament sowie abschließend dem Rat der EU diskutiert und gegebenenfalls beschlossen. Neben verschiedensten teilweise deutlich abweichenden Interessen der Mitgliedsländer sind hier auch die Interessen der Wirtschaft von Bedeutung, denn Unternehmen wie Apple werden durch intensive Lobbyarbeit versuchen, eine mögliche neue EU-Gesetzgebung in ihrem Sinne zu beeinflussen. Bis eine neue EU-Verordnung- oder Richtlinie steht, können noch Jahre vergehen.

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