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Französische Kartellbehörde: Apple verlangt Unterwerfung von Netzbetreibern

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Französische Kartellbehörde: Apple verlangt Unterwerfung von Netzbetreibern
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Französische Wettbewerbsbehörden zerren Apple vor Gericht. Grund dafür sind Verträge, die Cupertino mit französischen Netzbetreibern geschlossen hat.

Die französische Wettbewerbsbehörde Direction générale de la concurrence, de la consommation et de la repression des fraudes stört sich an Verträgen zum Vertrieb des iPhones an Mobilfunkkunden, die Apple mit französischen Netzbetreibern geschlossen hat. Die Wettbewerbshüter halten Apple vor die Netzbetreiber geradezu zur Unterwerfung zu zwingen. Hintergrund dieser Vorwürfe sind Klauseln, die die Vertragspartner zur Abnahme bestimmter Mengen an iPhones über einen Zeitraum von drei Jahren zwingen. Ferner kritisieren sie, dass die französischen Marktteilnehmer für das iPhone werben müssen, außerdem sei eine höchst einseitige Markenrechtspraxis zu Gunsten Apples zu beklagen. Ob die Behörde mit ihrer Forderung einer Ausgleichszahlung in Höhe von 48 Millionen Euro an die französischen Netzbetreiber SFR, Orange, Bouygues Telecom und Free Mobile erfolgreich sein wird, steht dahin. Die Verträge zur Vermarktung des iPhones, die Apple weltweit mit Netzbetreibern und anderen Dienstanbietern schließt, sind indes nicht zum ersten Mal Gegenstand kritischer Stimmen aus den Heimatmärkten betroffener Unternehmen. Apple ist für eine relativ unnachgiebige Auslegung der Vereinbarungen bekannt. Auch die Deutsche Telekom musste im Laufe der exklusiven Partnerschaft im deutschen Endkundengeschäft vergangener Jahre manche Kröte schlucken.

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